BVW Rollgitterbau GmbH
in Frankfurt am Main und im ganzen Rhein-Main-Gebiet

Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Schwachstellenbeseitigung

Das sind die 4 Grundmaßnahmen der Instandhaltung gemäß der DIN 31051. Dieses DIN umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.


In DIN 13241 und der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 heißt es:
Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.


Die Prüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitstättenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Tore privater Haushalte ergibt sich die Prüfungspflicht aus der Verkehrssicherungspflicht der Haus- und Garageneigentümer.


Die sicherungstechnische Prüfung darf mittels Prüfprotokoll nur durch Sachkundige durchgeführt werden. Der Prüfumfang geht aus dem Prüfbuch des betreffenden Tores hervor. Zusätzlich ist eine Messung der Schließkräfte und Anpressdauer nach Auslösen der unteren Kontaktschiene vorgeschrieben.

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